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Heft 03/2017 – Ab Seite 96

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SchuldR BT – §§ 435 S. 1, 437 Nr. 2 BGB
Mangel eines Gebrauchtwagens bei internationaler Fahndungsausschreibung
BGH (Urteil vom 18.01.2017 – VIII ZR 234/15)

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Die bei Gefahrübergang vorhandene und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung fortbestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in dem Schengener Informationssystem (SIS) zum Zwecke der Sicherstellung und Identitätsfeststellung ist ein erheblicher Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (im Anschluss an und Fortführung von BGH NJW 2004, 1802).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)