Heft 01/2013 – Ab Seite 004

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SchuldR AT/BT – §§ 307 Abs. 1, 632 a Abs. 3 BGB
Klausel über Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher
BGH (Urteil vom 08.11.2012 – VII ZR 191/12)

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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