Für die Dauerhaftigkeit des Verlustes der Gebrauchsfähigkeit eines Körperglieds kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das Opfer eine ihm mögliche medizinische Behandlung nicht wahrgenommen hat.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2017, Strafrecht, Entscheidung des Monats, Heft 06/2017
Heft 06/2017 – Ab Seite 235
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 52, 212, 223, 224, 226 StGB
Unabhängigkeit der Gebrauchsunfähigkeit von medizinischen Behandlungsmöglichkeiten
BGH (Urteil vom 07.02.2017 – 5 StR 483/16)
incl. 19% VAT