Heft 06/2017 – Ab Seite 241

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Strafrecht AT / Vermögensdelikte – §§ 25, 27, 263 StGB
Anforderungen an den Beihilfevorsatz bei Betrugsstraftaten
BGH (Beschluss vom 07.02.2016 – 3 StR 430/16)

Für den Vorsatz des Beihelfers genügt es, wenn er die wesentlichen Merkmale der Haupttat billigend in Kauf nimmt. Konkretere Vorstellungen über die Haupttat sind nicht erforderlich.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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