Ein einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche der gemieteten Wohnung ohne eigene positive Angaben genügt im Mieterhöhungsverfahren nicht den Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten des Mieters (im Anschluss an das Senatsurteil NJW 2015, 475).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2017, Heft 08/2017
Heft 08/2017 – Ab Seite 303
1,99 €
SchuldR BT / ZPO – § 558 Abs. 1 S. 1 BGB; § 138 Abs. 3 ZPO
Darlegungs- und Beweislast für die Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen
BGH (Urteil vom 31.05.2017 – VIII ZR 181/16)
incl. 19% VAT