Heft 09/2017 – Ab Seite 360

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Strafprozessrecht – §§ 102, 105, 136, 161, 163 a StPO
Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen
BGH (Urteil vom 26.04.2017 – 2 StR 247/16)

1. Zur Rechtmäßigkeit sogenannter legendierter Kontrollen.
2. Es gibt weder einen allgemeinen Vorrang der Strafprozessordnung gegenüber dem Gefahrenabwehrrecht noch umgekehrt. Die Polizei kann auch während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr tätig werden.
3. Ob auf präventiv-polizeilicher Grundlage gewonnene Beweise im Strafverfahren verwendet werden dürfen, bestimmt sich nach § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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