1. § 41 Abs. 1 S. 1 HmbSG stellt eine Befugnisnorm dar, nach der die Schulbehörde die sorgeberechtigten verpflichten kann, die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
2. Ein Anspruch auf Befreiung von einer Klassenfahrt erfordert angesichts ihrer pädagogischen Bedeutung die hinreichende Substantiierung entgegenstehender gerichteter Belang.
(Leitsätze des Gerichts)
Jahrgang 2017, Öffentliches Recht, Heft 11/2017
Heft 11/2017 – Ab Seite 453
1,99 €
Verwaltungsrecht BT / Schulrecht – § 80 VwGO, § 41 HmbSG
Befreiung von einer Klassenfahrt
VG Hamburg (Beschluss vom 24.05.2017 – 2 E 5613/17) www.landesrecht-hamburg.de
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