Ein Angriff ist bereits gegenwärtig im Sinne von § 32 StGB, wenn der Angreifer die Handlung vornimmt, welche dem Versuchsbeginn unmittelbar vorgelagert ist. Dies kann das Laden einer Schusswaffe darstellen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2018, Strafrecht, Heft 02/2018
Heft 02/2018 – Ab Seite 67
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Strafrecht AT – §§ 13, 32, 212, 221, 323c StGB
Anforderungen an den Gegenwärtigkeitsbegriff bei § 32 StGB
BGH (Urteil vom 13.09.2017 – 2 StR 188/17)
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