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Heft 02/2018 – Ab Seite 72

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Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 145d, 153, 258 StGB
Strafvereitelung durch Unterlassen bei unberechtigter Zeugnisverweigerung
OLG Hamm (Beschluss vom 09.11.2017 – 4 RVs 127/17)

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Die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses kann zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen, weil der Zeuge in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege ist, was aus seiner besonderen strafprozessualen Pflichtenstellung folgt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)