Die Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bewertung einer Klausur im Rahmen einer Hochschulprüfung in einem von der Hochschule betriebenen Internetportal ist mit den An-forderungen des effektiven Rechtsschutzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör vereinbar, wenn der Prüfling über ein Benutzerkonto verfügt, zu dem er ausschließlich Zugang hat, und die Hochschule das Mitgliedschaftsverhältnis zu ihren eingeschriebenen Studenten dahin ausgestaltet hat, dass die Kommunikation über automatisierte Geschäftsprozesse und Verfahren abgewickelt wird, an denen die Studenten mitzuwirken haben.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2018, Öffentliches Recht, Heft 06/2018
Heft 06/2018 – Ab Seite 243
1,99 €
Allgemeines Verwaltungsrecht – § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1 S. 1 VwVfG
Online-Bekanntgabe einer Klausurbewertung
BVerwG (Beschluss vom 21.12.2017 – 6 B 43.17)
incl. 19% VAT