Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2018, Heft 12/2018
Heft 12/2018 – Ab Seite 463
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BGB AT / SchuldR BT – § 138 Abs. 1, 765 BGB
Zur Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers
BGH (Urteil vom 17.09.2018 – XI ZR 380/16)
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