Heft 12/2018 – Ab Seite 493

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Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 258 StGB, 97 StPO
Strafvereitelung durch falsche Verteidigerangaben
BGH (Beschluss vom 08.08.2018 – 2 Ars 121/18)

Vereitelt ein Strafverteidiger die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, für die kein Beschlagnahmeverbot besteht, indem er absichtlich oder wissentlich falsche Angaben zu seinem Besitz an diesen macht, überschreitet er die Grenzen zulässiger Verteidigung. Ein solches Verhalten erfüllt den Tatbestand der Strafvereitelung, wenn dadurch das Strafverfahren gegen den Mandanten zumindest für geraume Zeit verzögert wird.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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