Heft 04/2019 – Ab Seite 134

1,99 

SchuldR BT – §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB
Zur Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung bei Werkmängeln
BGH (Urteil vom 07.02.2019 – VII ZR 63/18)

1. Mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs.1 BGB kann Ersatz für Schäden verlangt werden, die aufgrund eines Werkmangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden können. Hiervon erfasst sind mangelbedingte Folgeschäden, die an anderen Rechtsgütern des Bestellers oder an dessen Vermögen eintreten (Fortführung von BGH… BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201 und… BauR 2017, 1061 = NZBau 2017, 555).
2. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB tritt an die Stelle der geschuldeten Werkleistung. Sein Anwendungsbereich bestimmt sich nach der Reichweite der Nacherfüllung. Da die Nacherfüllung ge- mäß § 634 Nr. 1, § 635 BGB auf Herstellung des geschuldeten Werks gerichtet ist, bestimmt dieses die Reichweite der Nacherfüllung. Die geschuldete Werk-leistung ist dabei im Wege der Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Die Nacherfüllung erfasst danach die Beseitigung der Mängel des ge-schuldeten Werks, die auf einer im Zeitpunkt der Abnahme vorhandenen vertragswidrigen Beschaffenheit des Werks beruhen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte