Heft 10/2019 – Ab Seite 379

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BGB AT / SchuldR AT / ZV – §§ 215, 389, 767 Abs. 2 ZPO
Materiell-rechtliche Auswirkungen der Präklusion des Aufrechnungseinwands gemäß § 767 Abs. 2 ZPO
BGH (Urteil vom 25.06.2019 – II ZR 170/17)

1. Die Aufrechnung gegen eine durch Urteil titulierte Forderung unterliegt den Einschränkungen, denen sie unterläge, wenn sie im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) eingewendet worden wäre.
2. Ist eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung des Titelschuldners in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, wird sie so behandelt, als sei die Aufrechnung nie erklärt worden.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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