Heft 11/2019 – Ab Seite 421

1,99 

SKU 112019-421 Kategorien , ,

BGB AT / SchuldR AT / BT – §§ 195, 199, 280, 281, 314, 634 Nr. 4, 634a BGB
Zum Schadensersatz statt der Leistung wegen mängelbedingter Kündigung eines Werkvertrages
BGH (Urteil vom 10.10.2019 – VII ZR 1/19)

Kündigt der Besteller einen als Dauerschuldverhältnis angelegten und als Werkvertrag einzustufenden Reinigungsvertrag außerordentlich unter anderem wegen Mängeln der vom Unternehmer erbrachten Reinigungsleistungen und verlangt er sodann Ersatz des Schadens in Form der ihm aus der Beauftragung von Drittunternehmen entstandenen Mehrkosten aufgrund der drittseitigen Erbringung der ursprünglich vom Erstunternehmer übernommenen Reinigungsleistungen während der restlichen Vertragslaufzeit, so ist die Verjährungsregelung gemäß § 634a BGB bezüglich dieses Schadensersatzanspruchs, auch soweit die Kündigung auf Mängel der erbrachten Reinigungsleistungen gestützt wird, nicht anwendbar; insoweit gilt vielmehr die Verjährungsregelung gemäß §§ 195, 199 BGB.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

Weitere Hefte