1. Der Verkäufer eines Tieres hat, sofern eine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung nicht getroffen wird, (lediglich) dafür einzustehen, dass das Tier bei Gefahrübergang nicht krank ist und sich auch nicht in einem (ebenfalls vertragswidrigen) Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird (Bestätigung von BGH… NJW 2018, 150 Rn. 26 mwN) und infolgedessen für die gewöhnliche (oder die vertraglich vorausgesetzte) Verwendung nicht mehr einsetzbar wäre.
2. Demgemäß wird die Eignung eines klinisch unauffälligen Pferdes für die gewöhnliche oder die vertraglich vorausgesetzte Verwendung als Reitpferd nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund von Abweichungen von der „physiologischen Norm“ eine (lediglich) geringe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Tier zukünftig klinische Symptome entwickeln wird, die seiner Verwendung als Reitpferd entgegenstehen (Bestätigung von BGH… NJW 2007, 1351 Rn. 14; …[NJW 2018, 150] Rn. 24).
3. Die vorgenannten Grundsätze gelten auch für folgenlos überstandene Krankheiten und Verletzungen, wie ausgeheilte Rippenfrakturen eines als Reittier verkauften erwachsenen Pferdes, das nach Ablauf des Heilungsprozesses klinisch unauffällig ist. Weder kommt es insoweit darauf an, ob die vollständig ausgeheilten Rippenfrakturen auf einem „traumatischen Ereignis“ beruhen, noch kann die Verletzung eines Tieres in jeder Hinsicht einem Schaden an einer Sache, etwa einem Kraftwagen, gleichgestellt werden.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Heft 01/2020 – Ab Seite 19
1,99 €
SchuldR BT – §§ 434 Abs. 1, 477 BGB
Vorerkrankungen eines verkauften Tieres als Sachmangel?
BGH (Urteil vom 30.10.2019 – VIII ZR 69/18)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 04/2013
Heft 04/2013 – Ab Seite 139
1,99 €SchuldR AT – §§ 249 Abs. 2 S. 1, 2, 254, 843 Abs. 4 BGB
Ersatz von Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Ersatz von Reparaturkosten
BGH (Urteil vom 5.2.2013 – VI ZR 363/11) -
Heft 04/2013
Heft 04/2013 – Ab Seite 136
1,99 €SchuldR AT – § 249 BGB
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
BGH (Urteil vom 5.2.2013 – VI ZR 290/11) -
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 063
1,99 €DeliktsR – §§ 832, 839 BGB, Art. 34 GG
Beweislastumkehr analog § 832 Abs. 1 S.2 BGB bei Amtshaftung aus § 839 BGB – „Kindertagesstätte“
BGH (Urteil vom 13.12.2012 – III ZR 226/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 015
1,99 €SchuldR BT – §§ 543, 546, 569, 573 BGB
Zur ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzuges des Mieters
BGH (Urteil vom 10.10.2012 – VIII ZR 107/12)