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Heft 04/2020 – Ab Seite 151

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte- §§ 22, 23, 24, 212, 223, 224, 226 StGB
Rücktrittsperspektive und schwere Körperverletzung
BGH (Urteil vom 23.10.2019 – 5 StR 677/18)

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1. Die Frage, ob ein Rücktritt beendet oder unbeendet ist, hängt allein von der Vorstellung des Täters ab.
2. Der Tatbestand des § 226 StGB ist zu verneinen, wenn zwar zur Zeit der Urteilsverkündung solche in der Norm aufgezählten körperlichen Beeinträchtigungen vorliegen, aber mit Sicherheit noch erhebliche Verbesserungen eintreten werden.
(Leitsätze des Bearbeiters)