Heft 06/2020 – Ab Seite 211

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BGB AT / SchuldR AT – §§ 133, 157, 362 BGB
Zur Erfüllung der Kaufpreisforderung bei einverständlicher Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace
BGH (Urteil vom 01.04.2020 – VIII ZR 18/19)

1. Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikel betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, soweit beide Vertragsparteien deren Geltung bei Vertragsschluss zugestimmt haben (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 – VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 31 mwN = Kiss 2018, 43).
2. Die geschuldete Kaufpreiszahlung ist mit der von Amazon veranlassten Gutschrift des Kaufpreises auf dem Amazon-Konto des Verkäufers bewirkt, so dass die Kaufpreisforderung erlischt. Mit der einverständlichen Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace vereinbaren die Kaufvertragsparteien jedoch zugleich stillschweigend, dass die Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das Amazon-Konto des Verkäufers aufgrund eines erfolgreichen A-bis-z-Garantieantrags rückbelastet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 22. November 2017 – VIII ZR 83/16, BGHZ 217, 33 Rn. 32 ff. = Kiss 2018, 43).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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