1. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. 1 GG umfasst das Recht der Grundrechtsträger selbst über die Art der Ausübung zu bestimmen und zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Erregung der öffentlichen Aufmerksamkeit eingesetzt werden sollen, und damit auch die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten.
2. Infrastrukturelle Ergänzungen der Versammlung in Form von Informationsständen, Sitzgelegenheiten, Imbissständen oder auch Zelten können ebenfalls vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit umfasst sein, sofern sie funktional-versammlungsspezifisch eingesetzt werden, also zur Verwirklichung des Versammlungszwecks funktional oder symbolisch im Sinne der konkreten kollektiven Meinungskundgabe notwendig sind.
3. Schlafzelte und deren Benutzungen, die einen wesentlichen Teil des Camps ausmachen, sind weder funktional notwendig noch als Ausdruck einer Meinungskundgabe durch Symbole anzusehen, sofern sie nicht zwingend zur Durchführung der Versammlung notwendig sind.
4. Schlafzelte können für eine Vielzahl von Deutungen stehen, sind aber kein allgemein anerkanntes Sinnbild für eine Sache und daher keine Meinungskundgabe durch ein konkretes Symbol für sich. Der Symbolgehalt kann sich deshalb erst aus einem bestimmten Kontext ergeben.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Heft 01/2021 – Ab Seite 38
1,99 €
Verwaltungsrecht – Art. 8 Abs. 1 GG; § 4 Abs. 2 HbgGrEAnlG
Versammlungsrechtlicher Schutz eines G20-Protestcamps
Verwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 15.07.2020 – 10 K 307/18)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 03/2021
Heft 03/2021 – Ab Seite 109
1,99 €Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 52, 223, 224 StGB
Tateinheit bei Alternativvorsatz
BGH (Urteil vom 14.01.2021 – 4 StR 95/20) -
Heft 03/2021
Heft 03/2021 – Ab Seite 91
1,99 €SchuldR BT – § 670 BGB; §§ 7, 8 Nr. 2 StVG; § 115 Abs. 1 VVG
Halterhaftung bei Beschädigung des eigenen PKW des Fahrzeugführers
BGH (Urteil vom 12.01.2021 – VI ZR 662/20) -
Heft 01/2021
Heft 01/2021 – Ab Seite 33
1,99 €Verfassungsrecht – Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beleidigung als „Trulla“
BVerfG (Beschluss vom 19.08.2020 – 1 BvR 2249/19) -
Heft 01/2021
Heft 01/2021 – Ab Seite 12
2,99 €SchuldR BT – § 476 Abs. 2 BGB, Artt. 5, 7 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
Zur Europarechtswidrigkeit des letzten Halbsatzes von § 476 Abs. 2 BGB und deren Konsequenzen
BGH (Urteil vom 18.11.2020 – VIII ZR 78/20)