Heft 01/2021 – Ab Seite 29

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Nichtvermögensdelikte – §§ 315c, 316 StGB
Trunkenheit im Verkehr bei Nutzung von E-Scootern
BayObG (Beschluss vom 24.07.2020 – 205 StRR 216/20)

Beim Fahren von E-Scootern gilt als Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit der gleiche Wert wie beim Fahren von anderen Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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