Heft 05/2021 – Ab Seite 180

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SchuldR BT / UrheberR – §§ 812 BGB, 22, 23 KUG
Lizenzanalogie gemäß § 812 BGB im Falle des Clickbaitings („Günter Jauch“)
BGH (Urteil vom 21.01.2021 – I ZR 120/19)

1. Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait“ („Klickköder“) ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein.
2. Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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