Heft 10/2021 – Ab Seite 403

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Nichtvermögensdelikte- §§ 211, 222, 223, 227, 229, 303, 315c, 315d StGB
Das Absichtsmerkmal bei § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
BGH (Urteil vom 24.06.2021 – 4 StR 79/20)

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt die Absicht voraus, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dafür genügt es nicht, wenn der Täter nur einfach eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreichen will. Dies trägt dem „Renncharakter“, den die Norm voraussetzt, nicht ausreichend Rechnung.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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