Heft 01/2022 – Ab Seite 41

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Verwaltungsrecht – § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 56 Abs. 1 IfSG, § 68 Abs. 1 IfSG
Rechtsweg bei Entschädigungsklagen wegen Betriebsschließungen während der Pandemie
OVG Lüneburg (Beschluss vom 03.09.2021 – 13 OB 321/21)

1. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG sind die Verwaltungsgerichte gehalten, ein Klagebegehren auf der Grundlage des Klageantrags und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts unter allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen, wenn jedenfalls in Bezug auf eine dieser Anspruchsgrundlagen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
2. Sind indes die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage offensichtlich nicht erfüllt, auf die der Kläger sein Klagebegehren stützt, ist also ein sich daraus ergebender Anspruch noch nicht einmal geltend gemacht, kann diese Anspruchsgrundlage ebenso wenig zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs beitragen wie daran anknüpfende Rechtswegzuweisungen.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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