Heft 03/2022 – Ab Seite 109

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 49, 212, 213, 221 StGB
Zur Garantenstellung gem. § 1618a BGB bei gleichzeitiger Bestellung eines Betreuers (Totschlag durch Unterlassen)
BGH (Urteil vom 29.09.2021 – 2 StR 491/20)

1. Die Bestellung eines Betreuers gem. §§ 1901ff. BGB steht der Garantenpflicht des im gemeinsamen Haushalt lebenden Verwandten gem. § 1618a BGB nicht im Weg.
2. Die Ursächlichkeit eines tatbestandsmäßigen Unterlassens für den Erfolg (hier: Tod) entfällt nicht dadurch, dass sich das Opfer zur Tatzeit möglicherweise bereits aufgrund seiner allgemeinen körperlichen Beeinträchtigung in einem Sterbeprozess befand. Für die Erfüllung des Totschlagtatbestandes genügt es vielmehr, wenn infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Täters der Tod früher eintritt, als er sonst eingetreten wäre.
(Leitsätze des Verfassers)

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