Um den vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB (Herbeiführen eines Unglücksfalls) zu qualifizieren, muss die Absicht des Täters darauf gerichtet sein, dass sich gerade eine von ihm herbeigeführte verkehrsspezifische Gefahr verwirklicht.
(Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2022, Strafrecht, Heft 04/2022
Heft 04/2022 – Ab Seite 151
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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 211,212,223, 224, 303, 315b StGB
Zur verkehrsspezifischen Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
BGH (Urteil vom 09.12.2021 – 4 StR 167/21)
incl. 19% VAT