1. Ein Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB ist ein Wettbewerb zwischen wenigstens zwei Kraftfahrzeugführern, bei dem es zumindest auch darum geht, mit dem Kraftfahrzeug über eine nicht unerhebliche Wegstrecke eine höhere Geschwindigkeit als der andere oder die anderen teilnehmenden Kraftfahrzeugführer zu erreichen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Teilnehmer zueinander in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit, die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit oder die schnellste Beschleunigung in Konkurrenz treten.
2. § 315d Abs. 2 StGB ist ein eigenhändiges Delikt. Ein Teilnehmer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 315d Abs. 2 StGB in objektiver Hinsicht deshalb nur, wenn er durch sein eigenes Fahrverhalten während der Rennteilnahme eine konkrete Gefahr für eines der genannten Individualrechtsgüter verursacht und zwischen seinem Verursachungsbeitrag und dem Gefährdungserfolg ein innerer Zusammenhang besteht. Nebentäterschaft kann vorliegen, wenn ein und derselbe Gefährdungserfolg von mehreren Rennteilnehmern herbeigeführt wird. Dies setzt voraus, dass sich die Rennteilnehmer in derselben kritischen Rennsituation befinden und zwischen den jeweiligen Mitverursachungsbeiträgen und dem konkreten Gefährdungserfolg ein örtlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht
(Leitsätze des Gerichts)
Heft 04/2022 – Ab Seite 155
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 222, 315d StGB
Die Zurechnung der Todesfolge bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen
BGH (Beschluss vom 11.11.2021 – 4 StR 511/20)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 03/2022
Heft 03/2022 – Ab Seite 109
1,99 €Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 49, 212, 213, 221 StGB
Zur Garantenstellung gem. § 1618a BGB bei gleichzeitiger Bestellung eines Betreuers (Totschlag durch Unterlassen)
BGH (Urteil vom 29.09.2021 – 2 StR 491/20) -
Heft 03/2022
Heft 03/2022 – Ab Seite 102
2,99 €FamR / SchuldR AT – §§ 242, 275, 362 Abs. 1, 1618a, 1755 BGB; §§ 111 Nr. 10, 112 Nr. 3, 120 Abs. 3, 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG
Auskunftsanspruch des adoptierten Kindes gegen seine leibliche Mutter über die Identität des leiblichen Vaters
BGH (Beschluss, 19.01.2022 – XII ZB 183/21) -
Heft 02/2022
Heft 02/2022 – Ab Seite 83
1,99 €Verwaltungsrecht – § 33i GewO, § 35 Abs. 1 GewO; § 42 Abs. 2 VwGO
Drittanfechtungsklage gegen eine Spielhallenerlaubnis
OVG Lüneburg (Beschluss vom 15.12.2021 – 7 LA 119/21) -
Heft 02/2022
Heft 02/2022 – Ab Seite 71
1,99 €Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte- §§ 22, 23, 211, 212, 223, 224, 240, 250, 251, 253, 255 StGB
Kein Vorsatz auf die Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei voriger Aufrechnung mit fälligem und einredefreien Anspruch
BGH (Urteil vom 15.12.2021 – 6 StR 312/21)