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Heft 08/2022 – Ab Seite 313

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SchuldR BT / StraßenverkehrsR – §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 Abs. 1 StVG
Zum Schadensersatzanspruch bei Verletzung des unmittelbaren Besitzes
BGH (Urteil vom 24.05.2022 – VI ZR 1215/20)

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Wer als Besitzer einer Sache nach deren Beschädigung Schadensersatz verlangt, muss substantiiert vortragen, dass er zum Besitz berechtigt sei und ggf. aus welchem Grunde ihm ein sog. Haftungsschaden entstanden sein soll.
(Leitsatz des Bearbeiters)