Ein Schlüssel ist bei einer Mietwohnung auch dann falsch, wenn er bei der Wohnungsübergabe nicht dem Mieter mit ausgehändigt und auch nicht in Kenntnis des Mieters zurückbehalten wird. Ob der Vermieter von der Existenz des Schlüssels weiß, ist in solchen Fällen unerheblich.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2022, Strafrecht, Heft 08/2022
Heft 08/2022 – Ab Seite 325
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 123, 242, 243, 244, 303 StGB
„Falscher Schlüssel“ bei Mietwohnungen
BGH (Beschluss vom 12.10.2021 – 5 StR 219/21)
incl. 19% VAT