1. Eine insolvenzabhängige Lösungsklausel ist unwirksam, wenn der insolvenzabhängige Umstand für sich allein die Lösung vom Vertrag ermöglicht und die Lösungsklausel in Voraussetzungen oder Rechtsfolgen von gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten abweicht, ohne dass für diese Abweichungen bei objektiver Betrachtung ex ante zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Grundlage der wechselseitigen Interessen der Parteien berechtigte Gründe bestehen (Ergänzung BGH, Urteil vom 15. November 2012 – IX ZR 169/11, BGHZ 195, 348).
2. Solche berechtigten Gründe können sich bei insolvenzabhängigen Lösungsklauseln allgemein aus einer insolvenzrechtlich gerechtfertigten Zielsetzung oder zugunsten eines Sach- oder Dienstleistungsgläubigers ergeben. Hingegen ist eine insolvenzabhängige Lösungsklausel zugunsten eines Geldleistungsgläubigers regelmäßig unwirksam.
3. Vereinbaren die Parteien eines Schülerbeförderungsvertrags, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist, ist die Klausel, dass der vom Erbringer der Leistungen gestellte Insolvenzantrag als wichtiger Grund gilt, wirksam, wenn der Besteller bei einer typisierten, objektiven Betrachtung ex ante zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein berechtigtes Interesse daran hatte, mit der Vereinbarung eines Insolvenzereignisses als wichtigem Grund Vorsorge für eine allgemein bei Schülerbeförderungsverträgen mit einem Insolvenzfall einhergehende besondere Risikoerhöhung zu treffen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Heft 02/2023 – Ab Seite 58
1,99 €
SchuldR BT – §§ 631 ff. BGB, § 119 InsO
Zur Kündigung eines Personenbeförderungsvertrags in der Insolvenz des Unternehmers
BGH (Urteil vom 27.10.2022 – IX ZR 213/21) – im Heft ab Seite 58
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 04/2013
Heft 04/2013 – Ab Seite 131
1,99 €SchadErsR – §§ 249, 251, 253 BGB
Erweiterung des Kommerzialisierungsgedankens auf Telefon-, Telefax- und Internetanschlüsse?
BGH (Urteil vom 24.01.2013 – III ZR 98/12) -
Heft 03/2013
Heft 03/2013 – Ab Seite 106
1,99 €ErbR – §§ 2229 Abs. 4, 2353 BGB; § 26 FamFG
Anforderungen an die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Testierfähigkeit
OLG Düsseldorf (Beschluss vom 1.6.2012 – 1-3 Wx 273/11) -
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 058
1,99 €FamilienR / BGB AT – §§ 1379, 1408, 138 Abs. 1, 139, 242 BGB
Inhaltskontrolle von Eheverträgen
BGH (Urteil vom 21.11.2012 – XII ZR 48/11) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 019
1,99 €SchuldR BT – §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1, Art. 2, Art. 5 GG
Meldung im „Online-Archiv“ über Ermittlungsverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung
BGH (Urteil vom 30.10.2012 – VI ZR 4/12)