Zum Ausgleichsanspruch des Unfallgegners
gegen den haltenden Nichteigentümer
(Leasingnehmer) und den Fahrer
nach Regulierung der Schadensersatzansprüche
des Leasinggebers wegen der
Verletzung seines Eigentums an dem
Fahrzeug.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)