Heft 07/2023 – Ab Seite 262

3,99 

SKU 072023-262 Kategorien , ,

SchuldR BT – § 488 Abs. 1 BGB
Zum Anspruch auf Zahlung von „Negativzinsen“ aus Schuldscheindarlehen aufgrund Zinsgleitklausel
BGH (Urteil vom 09.05.2023 – XI ZR 544/21)

1. „Negativzinsen“ fallen nicht unter den für den Vertragstyp des Darlehnsvertrags maßgeblichen juristischen Zinsbegriff.

2. Im normativen Zusammenhang mit § 488 Abs. 1 BGB bedeutet dies, das dem Zins eine definitorische Untergrenze bei 0 % immanent ist, bei deren Erreichen die Pflicht des Darlehensnehmers zur Zinszahlung erfüllt. Damit lässt sich eine Umkehrung des Zahlungsstroms vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer nicht vereinbaren.

(Leitsätze des Bearbeiters)

Weitere Hefte