Heft 10/2023 – Ab Seite 395

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SchuldR AT – § 242, 535 BGB, Art. 2 Abs. 2 S.1, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
Zutritt des Vermieters zur Mietwohnung
BGH (Urteil vom 26.04.2023 – VIII ZR 420/21)

Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt. Eine solche Pflicht kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 16 f., 20).

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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