Für die im Zwei-Personen-Verhältnis bei §§ 239a/b StGB erforderliche stabilisierte Bemächtigungslage darf die Nötigungshandlung der Bemächtigung nicht zugleich die Nötigungshandlung der Erpressung sein.
(Leitsatz des Bearbeiters)
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Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 25, 239, 239 a, 239 b, 249, 250, 253, 255 StGB
Ausreichende Stabilisierung bei § 239a StGB durch Fesselung
BGH (Beschluss vom 10.05.2023 – 4 StR 515/22)
incl. 19% VAT
Für die im Zwei-Personen-Verhältnis bei §§ 239a/b StGB erforderliche stabilisierte Bemächtigungslage darf die Nötigungshandlung der Bemächtigung nicht zugleich die Nötigungshandlung der Erpressung sein.
(Leitsatz des Bearbeiters)