Ein etwaiger Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB des Leasingnehmers, eines Finanzierungsleasings mit anfänglich vereinbarter Kaufverpflichtung, bezüglich der für ein Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung gezahlten Leasingraten, ist jedenfalls im Wege der Vorteilsausgleichung vollständig zu kürzen.
(Leitsatz der Bearbeiter)