Heft 02/2024 – Ab Seite 67

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 19, 22, 23, 25, 26, 30, 211, 212, 223, 227 StGB
Keine mittelbare Täterschaft bei schuldunfähigen Ausführenden
BGH (Beschluss vom 13.09.2023 – 5 StR 200/23)

Bei einem schuldunfähigen Ausführenden kann nicht stets für den Hintermann, welcher den anderen zu der Tatausführung gebracht hat, mittelbare Täterschaft angenommen werden. Vielmehr bedarf es in solchen Fällen einer Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung anhand der Indizien des jeweiligen Einzelfalls.

(Leitsatz des Bearbeiters)

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