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Heft 06/2024 – Ab Seite 235

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Strafrecht AT / Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 25, 123, 242, 244, 244a, 303 StGB
Unmittelbares Ansetzen zum schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl
BGH (Beschluss vom 12.12.2023 – 3 StR 422/23)

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Für das unmittelbare Ansetzen zu einem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl genügt es, wenn die Täter sich auf das Grundstück begeben, in der Vorstellung, dass sie in das Haus hineingelangen werden, um Wertgegenstände zu erbeuten.

(Leitsatz des Bearbeiters)