Für die Tatbestandsverwirklichung des § 250 StGB (aber auch für § 244 StGB) muss die Waffe einsatzbereit sein. Dafür muss sie auch geladen sein oder es muss zumindest Munition griffbereit zur Verfügung stehen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 239 a, 239 b, 240, 241, 249, 250, 253, 255 StGB
Zur Beschaffenheit einer Pistole für die Qualifikation des § 250 StGB
BGH (Beschluss vom 13.12.2023 – 3 StR 304/23)
Für die Tatbestandsverwirklichung des § 250 StGB (aber auch für § 244 StGB) muss die Waffe einsatzbereit sein. Dafür muss sie auch geladen sein oder es muss zumindest Munition griffbereit zur Verfügung stehen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Strafprozessrecht- § 81 h StPO
Verwertbarkeit von Teilübereinstimmungen bei Reihengentests
BGH (Urteil vom 20.12.2012 – 3 StR 117/12)
Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 223, 224, 226, 228, 231 StGB
Ausschluss der Einwilligung wegen Sittenwidrigkeit der Tat
BGH (Beschluss vom 20.02.2013 – 1 StR 585/12)
Nichtvermögensdelikte – § 211 StGB
Heimtückische Tötung bei vorangegangenem Streit
BGH (Urteil vom 11.12.2012 – 5 StR 438/12)
Vermögensdelikte / Nichtvermögensdelikte – §§ 223, 224, 249, 250 StGB
Finale Verknüpfung der qualifizierten Nötigungsmittel und der Wegnahme beim Raub
BGH (Beschluss vom 25.09.2012 – 2 StR 340/12)