Heft 10/2024 – Ab Seite 400

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GesellschaftsR – §§ 1 Abs. 4, 6 Abs. 3 PartGG, § 714 BGB
Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch einen Unbefugten
BGH (Urteil vom 16.07.2024 – II ZR 100/23)

Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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