Heft 04/2013 – Ab Seite 154

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Nichtvermögensdelikte – § 211 StGB
Heimtückische Tötung bei vorangegangenem Streit
BGH (Urteil vom 11.12.2012 – 5 StR 438/12)

1. Arg- und Wehrlosigkeit der Heimtücke können auch dann gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Opfer aber gleichwohl nicht mit einer Tätlichkeit rechnet.
2. Der Täter muss die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausnutzen. Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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