Ein Bezirksschornsteinfegermeister, der nicht die Gewähr bietet, die geltende Rechtsordnung, insbesondere die Grundrechte der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen in seinem Kehrbezirk jederzeit verlässlich zu beachten, ist im Sinne von § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG 1998 persönlich unzuverlässig.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2013, Öffentliches Recht, Heft 04/2013
Heft 04/2013 – Ab Seite 164
1,99 €
Gewerberecht – § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung
BVerwG (Urteil vom 07. November 2012 – BVerwG 8 C 28.11)
incl. 19% VAT