Heft 06/2013 – Ab Seite 229

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SchuldR BT/GesellschaftsR – § 626 Abs. 2 BGB; §§ 46 Nr. 5, 51 Abs. 3 GmbHG
Zum Lauf der Frist zur Erklärung der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages
BGH (Urteil vom 09.04.2013 – II ZR 273/11)

1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.
2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.
3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.
(Leitsätze des Gerichts)

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