1. Der Sicherungsnehmer ist nach Maßgabe des allgemeinen Schuldrechts zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den durch den endgültigen Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld nach Bedingungseintritt schuldhaft nicht erfüllt; ist der Rückgewähranspruch – etwa an einen nachrangigen Grundpfandgläubiger – abgetreten worden, steht der Anspruch auf Schadensersatz dem Zessionar zu.
2. Ob der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist, richtet sich nach der Sicherungsvereinbarung; auch wenn diese eine Revalutierung der Grundschuld erlaubt, tritt die aufschiebende Bedingung jedenfalls mit dem endgültigen Ende der Geschäftsbeziehung ein.
3. Nach einer dem Sicherungsnehmer angezeigten Abtretung kann die Sicherungsvereinbarung nur unter Mitwirkung des Zessionars inhaltlich geändert werden, soweit die Änderung den Rückgewähranspruch einschließlich der aufschiebenden Bedingung betrifft, unter der dieser steht.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Heft 07/2013 – Ab Seite 271
1,99 €
SachenR / SchuldR AT – §§ 1191, 280, 311 Abs. 1 BGB
Ersatzpflicht des Sicherungsnehmers bei der Sicherungsgrundschuld nach Wegfall des Sicherungszwecks
BGH (Urteil vom 19.04.2013 – V ZR 47/12)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 019
1,99 €SchuldR BT – §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1, Art. 2, Art. 5 GG
Meldung im „Online-Archiv“ über Ermittlungsverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung
BGH (Urteil vom 30.10.2012 – VI ZR 4/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 030
1,99 €Vermögensdelikte / Nichtvermögensdelikte – §§ 223, 224, 249, 250 StGB
Finale Verknüpfung der qualifizierten Nötigungsmittel und der Wegnahme beim Raub
BGH (Beschluss vom 25.09.2012 – 2 StR 340/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 015
1,99 €SchuldR BT – §§ 543, 546, 569, 573 BGB
Zur ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzuges des Mieters
BGH (Urteil vom 10.10.2012 – VIII ZR 107/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 011
1,99 €SchuldR BT – § 536 BGB
Mangel der Mietsache iSd § 536 BGB durch Verstoß des Vermieters gegen eine Konkurrenzschutzklausel?
BGH (Urteil vom 10.10.2012 – XII ZR 117/10)