Heft 09/2013 – Ab Seite 363

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Nichtvermögensdelikte – §§ 223, 224, 315 c, 316 StGB, 21 StVG
Zeitlich begrenzter öffentlicher Verkehrsraum
BGH (Beschluss vom 30.01.2013 – 4 StR 527/12)

Eine Verkehrsfläche kann zeitweilig öffentlich und zu anderen Zeiten nicht öffentlich sein. Diese Bestimmung erfolgt nach den äußeren Umständen.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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