Eine Hehlerei in den Begehungsvarianten des Absetzens oder der Absatzhilfe setzt für die Tatvollendung einen Absatzerfolg voraus.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2013, Strafrecht, Heft 11/2013
Heft 11/2013 – Ab Seite 450
1,99 €
Vermögensdelikte – §§ 257, 258, 259, 261 StGB
Erfordernis eines Absatzerfolges für die Vollendung der Hehlerei
BGH (Beschluss vom 14.05.2013 – 3 StR 69/13)
incl. 19% VAT