Heft 08/2014 – Ab Seite 295

1,99 

SKU 082014-295 Kategorien , ,

BGB AT – §§ 150 Abs. 2, 242 BGB
Rechtsfolgen einer abändernden Annahme, die als solche nicht kenntlich gemacht wird
BGH (Urteil vom 14.05.2014 – VII ZR 334/12)

1. Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots seinen davon abweichen-den Vertragswillen in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (st. Rspr., vgl. BGH… BauR 2010, 1929 Rn. 26 = NZBau 2010, 628).
2. Diese Anforderungen können im Einzelfall nicht gewahrt sein, wenn der Empfänger eines schriftlichen Angebots an Stelle des ursprünglichen Textes die von ihm vorgenommenen wesentlichen Änderungen mit gleichem Schriftbild so in den Vertragstext einfügt, dass diese nur äußerst schwer erkennbar sind, und in einem Begleitschreiben der Eindruck erweckt wird, er habe das Angebot unverändert angenommen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte