Die Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und eines Staatsanwalts, die in einem gerichtlichen Strafverfahren mitgewirkt haben, stehen regelmäßig der Nennung ihres Namens an Pressevertreter nicht entgegen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2015, Öffentliches Recht, Entscheidung des Monats, Heft 02/2015
Heft 02/2015 – Ab Seite 80
1,99 €
Verfassungs- und Presserecht – Art. 5 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 2 GG; § 4 LPresseG
Zum Auskunftsanspruch der Presse im Hinblick auf Prozessbeteiligte
BVerwG (Urteil vom 01.10.2014 – 6 C 35.13)
incl. 19% VAT