Die richterliche Mitteilung von Informationen an nichtverfahrensbeteiligte Dritte ist nicht allein deshalb eine der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entzogene spruchrichterliche Tätigkeit, weil sie aus einem laufenden Rechtsstreit heraus erfolgt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2015, Öffentliches Recht, Heft 04/2015
Heft 04/2015 – Ab Seite 159
1,99 €
Verfassungsrecht – Art. 19 Abs. 4 GG
Rechtsschutz gegen richterliche Mitteilung von Informationen aus Gerichtsakten an Dritte
BVerfG (Beschluss vom 02.12.2014 – 1 BvR 3106/09)
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