Ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist auch bei sich geführt, wenn es erst als Teil der Tatbeute an sich gebracht wird.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2014, Strafrecht, Heft 01/2014
Heft 01/2014 – Ab Seite 025
1,99 €
Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 123,223, 224, 249, 250 StGB
Tatbeute als gefährliches Werkzeug
BGH (Urteil vom 17.10.2013 – 3 StR 263/13)
incl. 19% VAT