Heft 01/2014 – Ab Seite 031

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Strafrecht AT / Vermögensdelikte – §§ 52, 244 a, 303 StGB
Konkurrenzverhältnis von schwerem Bandendiebstahl und Sachbeschädigung
BGH (Beschluss vom 21.8.2013 – 1 StR 332/13)

Aus Klarstellungsgründen wird die zugleich verwirklichte Sachbeschädigung nicht vom schweren Bandendiebstahl konsumiert, sondern steht in Tateinheit zu diesem, zu behandeln nach § 52 StGB.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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