1. Da das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört, sind daraus herrührende Geräuscheinwirkungen jedenfalls in gewissen Grenzen zumutbar und in diesem Rahmen als unwesentliche Beeinträchtigung des benachbarten Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen; insoweit hat ein Berufsmusiker, der sein Instrument (hier: Trompete) im häuslichen Bereich spielt, nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte als ein Hobbymusiker und umgekehrt.
2. Dass sich Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung von Nebenräumen wie einem Dachgeschoss- oder Kellerraum verhindern oder verringern lassen, rechtfertigt es nicht, dem Nachbarn das Musizieren in den Haupträumen seines Hauses gänzlich zu untersagen.
3. Bei der Bestimmung der einzuhaltenden Ruhezeiten kommt es grundsätzlich nicht auf die individuellen Lebensumstände des die Unterlassung beanspruchenden Nachbarn an (hier: Nachtdienst als Gleisbauer); vielmehr sind beim häuslichen Musizieren die üblichen Ruhestunden in der Mittags- und Nachtzeit einzuhalten.
4. Wann und wie lange musiziert werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Geräuscheinwirkung, der Art des Musizierens und den örtlichen Gegebenheiten; eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung üblicher Ruhezeiten, kann als grober Richtwert dienen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Heft 01/2019 – Ab Seite 15
1,99 €
SachenR – §§ 906, 1004, 1065 BGB
Trompetenspiel in einem Reihenhaus
BGH (Urteil vom 26.10.2018 – V ZR 143/17)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 03/2013
Heft 03/2013 – Ab Seite 100
1,99 €SchuldR BT / UnionsR – § 631 BGB, Art. 5 Abs. 3, Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004
Entschädigung bei Abflugverspätung wegen Erkrankung des Flugkapitäns
LG Darmstadt (Urteil vom 23.05.2012 – 7 S 250/11) -
Heft 03/2013
Heft 03/2013 – Ab Seite 089
1,99 €SchuldR AT/BT/ZPO – §§ 249 Abs. 2, 253 Abs. 2, 833 S. 1 BGB; 256 Abs. 1 ZPO
Haftung des Halters für Katze im Hotelzimmer; Feststellungsinteresse für Spätschäden
LG Bielefeld (Urteil vom 21.03.2012 – 21 S 38/11) -
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 054
1,99 €SchuldR BT/ BGB AT – §§ 535, 548, 195, 199 BGB
Klausel in einem Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung über die Ersatzpflicht des Leasingnehmers
BGH (Urteil vom 14.11.2012 – VIII ZR 22/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 011
1,99 €SchuldR BT – § 536 BGB
Mangel der Mietsache iSd § 536 BGB durch Verstoß des Vermieters gegen eine Konkurrenzschutzklausel?
BGH (Urteil vom 10.10.2012 – XII ZR 117/10)